PIN-Handbuch: Addenda
Kategorie: Regelungen am PIN
Kategorie: Regelungen außerhalb der PP-Ausbildung
Kategorie: Hilfreiche Ressourcen:
Beendigung der Ausbildung zur*zum Psychologischen Psychotherapeut*in: Fristen
(für Ausbildungen gemäß PsychThG in der bis 31.8.2020 geltenden Fassung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind bereits bei uns in Ausbildung, werden in Kürze beginnen oder bewerben sich um einen Ausbildungsplatz.
Wir möchten Sie über §27, Abs. 2 und §27, Abs. 3 informieren.
§ 27 PsychThG 2020 - Abschluss von Ausbildungen (Exzerpt)
(2) Personen, die vor dem 1. September 2020 ein Studium, das in § 5 Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung genannt ist, begonnen oder abgeschlossen haben, können die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin, des Psychologischen Psychotherapeuten, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung noch bis zum 1. September 2032 absolvieren. Schließen sie diese Ausbildung spätestens zum 1. September 2032 erfolgreich ab, so erhalten sie die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung, sofern auch die anderen Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erfüllt sind.
(3) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bestimmen, dass eine Ausbildung abweichend von Absatz 2 oder Absatz 2a auch noch nach dem 1. September 2032 abgeschlossen werden kann, wenn
1. ein besonderer Härtefall vorliegt und
2. davon auszugehen ist, dass die Ausbildung spätestens am 31. August 2035 erfolgreich abgeschlossen sein wird.
§27, Abs. 2 PsychThG 2020 besagt, dass die Ausbildung bis zum 31.8.2032 beendet sein muss; bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausbildung. Nach diesem Datum endet die Ausbildung automatisch, unabhängig davon, ob eine Approbationsprüfung erfolgt ist oder nicht.
§27, Abs. 3 PsychThG 2020 besagt, dass ausschließlich und nur auf Antrag die zuständige Behörde (in Bayern das Landesprüfungsamt (LPA)) darüber entscheidet, ob ein Härtefall vorliegt. D. h. Sie müssen dies mit der Behörde klären, ihr allein obliegt die Entscheidung. Das Institut hat hier keinerlei Einfluss oder Befugnis.
Weiterbildung in Psychodynamischer Gruppentherapie
Sektion Psychodynamische Gruppentherapie am PIN
Basiskurs (Qualifikationsebene KVB):
Modul A: Selbsterfahrungsgruppe (40 DS/80 DS). Sie ist mehrfach anrechenbar für
- Psycholog*innen als Lehrtherapie in der Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeut*in am PIN: max. 80 DS Gruppen-SE entsprechen 80 SE-Einheiten (erforderlich sind mind. 200 SE-Einheiten).
- Ärzt*innen in Weiterbildung (FA und Zusatztitel): können die erforderlichen Gruppentherapie-SE-Stunden für den FA Psychiatrie und PT bzw FA Psychosomatik und PT oder Zusatztitel PT–Weiterbildung erwerben nach der WBO für Ärzte.
- Ärzt*innen und Psycholog*innen im Rahmen der Weiterbildung in Psychodynamischer Gruppentherapie (KVB)
Nach erfolgter Zusatzqualifikation können Sie sich auf die Liste der Gruppentherapeut*innen des Instituts setzen lassen. Auch nach Ihrem Abschluss bleiben Sie Teil der Gruppencommunity am PIN mit besonderen Zusatzangeboten und Austauschmöglichkeiten.
Organisation Qualifikationsebene KVB
Kosten: Ein SE-Wochenende am PIN kostet 440 € (wird von der*dem Leiter*in direkt in Rechnung gestellt). Die Gebührenordnung für die Theorieveranstaltungen wird derzeit überarbeitet; nähere Auskünfte erteilen wir auf Nachfrage. Kosten für die Supervision werden mit der*dem Supervisor*in vereinbart und entsprechen i.d.R. den GKV-Honoraren für Einzeltherapie. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren für die Anmeldung.
Kosten für Ärzt*innen in Weiterbildung werden oft von deren klinischen Arbeitgeber*innen übernommen.
Die SE-Gruppe ist eine sog. "slow open" Gruppe von 10-13 Personen. Wenn jemand die Gruppe verlässt, macht er*sie einen Platz frei, der von der Warteliste besetzt wird. Die Anmeldung zur Warteliste erfolgt nach einem persönlichen, kostenpflichtigen Vorgespräch mit der*dem Gruppenleiter*in und dem Unterschreiben der Weiterbildungsordnung und des SE-Gruppenvertrages.
Anmeldung zu den Theorieveranstaltungen über Frau Neurohr (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) am PIN. Wenn die Teilnehmer*innen einmal fehlen müssen, können sie das Wochenende kostenlos nachholen, wenn Sie das Fehlwochenende bereits bezahlt haben.
Aufbaukurs (Qualifikationsebene D3G: Weiterbildung zur*zum Gruppenanalytiker*in)
- Die Gruppen-Theorieseminare werden derzeit neu konzipiert. Die Terminierung steht noch nicht fest.
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Gruppen-Selbsterfahrungstermine:
Bei Herrn Stuck (slow open):
25: 10./11. Januar 26: 07./08. Februar 27: 28./29. März 28: 16./17. Mai
29: 11./12. Juli 30: 01./02. August 31: 17./18. Oktober 32: 21./22. November
Anmeldung bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Es gibt noch freie Plätze in der Selbsterfahrungsgruppe bei Herrn Stuck!
Balint-Gruppe
START EINER NEUEN BALINT-GRUPPE
- Flyer Balintgruppe ab Oktober 2025
- Informationen Kompaktseminar April 2026
- Anmeldeformular Kontinuierliche Balintgruppe am PIN Oktober 2025
Leitung:
Veranstaltungsort:
Teilnahmebedingungen:
Kosten: 35 € pro Doppelstunde
Anmeldung: Sekretariat PIN
Termine: jeweils montags, 18.30 - 20.00 Uhr
Zertifizierung:
Zur Zertifizierung bei der BLÄK eingereicht
Dipl.-Psych. Stefanie Hermsdörfer Vorsitzende |
Dr. med. Susanne Gutberlet Balintleitung |
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